Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Gewissensgrund
Ge|wịs|sens|grund, der :durch das eigene Gewissen vorgegebener Beweggrund für eine bestimmte ethische Handlungs- oder Sichtweise:
das Recht auf Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe aus Gewissensgründen (Fraenkel, Staat 129);
Ein Zivildiener ist jemand, der den Dienst für die Republik mit der Waffe »aus Gewissensgründen« ablehnt, das heißt, er verweigert den Befehl, auf Menschen zu schießen (Standard 21. 7. 2007, 31).
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