Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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Gewissen
Ge|wịs|sen, das; -s, - [mittelhochdeutsch gewiʒʒen(e), althochdeutsch gewiʒʒenī = (inneres) Bewusstsein, Lehnübersetzung von lateinisch conscientia, eigentlich = Mitwissen, Lehnübersetzung von griechisch synei̓dēsis]:Bewusstsein von Gut und Böse des eigenen Tuns; Bewusstsein der Verpflichtung einer bestimmten Instanz gegenüber:
das menschliche Gewissen;
sein ärztliches, künstlerisches Gewissen lässt das nicht zu;
dabei regte sich sein Gewissen (kamen ihm Bedenken hinsichtlich der moralischen Vertretbarkeit);
ihn plagt sein Gewissen;
sein Gewissen erleichtern, erforschen, zum Schweigen bringen;
kein Gewissen haben (skrupellos sein);
ein reines Gewissen haben (sich nicht schuldig fühlen);
sie hatte wegen des Ladendiebstahls ein schlechtes Gewissen (war wegen dieses schuldhaften Verhaltens bedrückt);
ich hatte schon ein schlechtes Gewissen, dir nicht geschrieben zu haben (machte mir schon Vorwürfe wegen dieser Nachlässigkeit);
seinem Gewissen folgen;
ruhigen Gewissens etwas tun;
an jemandes Gewissen appellieren;
gegen sein Gewissen handeln;
etwas mit gutem Gewissen tun;
seine Angaben nach bestem Wissen und Gewissen (ohne etwas dabei zu verschweigen) machen;
etwas vor seinem Gewissen nicht verantworten können;
ich habe auch ein schlechtes Gewissen gegen ihn (Bergengruen, Rittmeisterin 442);
S ein gutes Gewissen ist ein sanftes Ruhekissen (wer nichts Böses tut, den quält auch nicht sein Gewissen [und er kann nachts ruhig schlafen]);
☆ sich kein Gewissen aus etwas machen (etwas Übles tun, ohne sich durch sein Gewissen davon zurückhalten zu lassen; nach Römer 14, 22);
jemanden auf dem Gewissen haben (durch sein Verhalten an jemandes Tod oder Untergang schuld sein: Der arme Jerzy. Wenn sie dem was tun, dann hat sie ihn auf'm Gewissen [M. Walser, Eiche 35]);
etwas auf dem Gewissen haben (etwas durch sein Verhalten verschuldet haben);
jemandem ins Gewissen reden (jemanden wohlmeinend, aber ernsthaft und eindringlich ermahnen und ihn zu einer Änderung seines verkehrten, missbilligten Verhaltens zu bewegen, vom falschen Weg abzubringen suchen).
Ge|wịs|sen, das; -s, - [mittelhochdeutsch gewiʒʒen(e), althochdeutsch gewiʒʒenī = (inneres) Bewusstsein, Lehnübersetzung von lateinisch conscientia, eigentlich = Mitwissen, Lehnübersetzung von griechisch synei̓dēsis]:Bewusstsein von Gut und Böse des eigenen Tuns; Bewusstsein der Verpflichtung einer bestimmten Instanz gegenüber:
das menschliche Gewissen;
sein ärztliches, künstlerisches Gewissen lässt das nicht zu;
dabei regte sich sein Gewissen (kamen ihm Bedenken hinsichtlich der moralischen Vertretbarkeit);
ihn plagt sein Gewissen;
sein Gewissen erleichtern, erforschen, zum Schweigen bringen;
kein Gewissen haben (skrupellos sein);
ein reines Gewissen haben (sich nicht schuldig fühlen);
sie hatte wegen des Ladendiebstahls ein schlechtes Gewissen (war wegen dieses schuldhaften Verhaltens bedrückt);
ich hatte schon ein schlechtes Gewissen, dir nicht geschrieben zu haben (machte mir schon Vorwürfe wegen dieser Nachlässigkeit);
seinem Gewissen folgen;
ruhigen Gewissens etwas tun;
an jemandes Gewissen appellieren;
gegen sein Gewissen handeln;
etwas mit gutem Gewissen tun;
seine Angaben nach bestem Wissen und Gewissen (ohne etwas dabei zu verschweigen) machen;
etwas vor seinem Gewissen nicht verantworten können;
ich habe auch ein schlechtes Gewissen gegen ihn (Bergengruen, Rittmeisterin 442);
S ein gutes Gewissen ist ein sanftes Ruhekissen (wer nichts Böses tut, den quält auch nicht sein Gewissen [und er kann nachts ruhig schlafen]);
☆ sich
jemanden auf dem Gewissen haben (durch sein Verhalten an jemandes Tod oder Untergang schuld sein: Der arme Jerzy. Wenn sie dem was tun, dann hat sie ihn auf'm Gewissen [M. Walser, Eiche 35]);
etwas auf dem Gewissen haben (etwas durch sein Verhalten verschuldet haben);
jemandem ins Gewissen reden (jemanden wohlmeinend, aber ernsthaft und eindringlich ermahnen und ihn zu einer Änderung seines verkehrten, missbilligten Verhaltens zu bewegen, vom falschen Weg abzubringen suchen).