Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
gewiss
1ge|wịss [mittelhochdeutsch gewis, althochdeutsch giwis, eigentlich = das, was (sicher) gewusst wird, ursprünglich 2. Partizip des ↑ "wissen" zugrunde liegenden Verbs]:1. a) nicht genau bestimmbar; nicht näher bezeichnet [aber doch dem andern bekannt]:
ein gewisser Herr Krause;
ein gewisser Jemand;
von einem gewissen Alter an;
die Einstellung gewisser politischer Kreise;
ob gewisse Arbeitnehmergruppen sich von einem »falschen Bewusstsein« leiten lassen, wenn sie sich dem Bürgertum zurechnen (Fraenkel Staat 66);
b) kein sehr großes Ausmaß o. Ä. habend, aber doch ein Mindestmaß einhaltend:
eine gewisse Ähnlichkeit;
aus einer gewissen Distanz;
bis zu einem gewissen Grade.
2. ohne Zweifel bestehend, eintretend:
die gewisse Zuversicht, Hoffnung haben, dass …;
jemandes Unterstützung, seines Erfolges gewiss sein (ganz bestimmt damit rechnen) können;
etwas für gewiss halten;
Dem Euro ist … eine Hauptrolle im Wahlkampf gewiss (Woche 21. 3. 97).
2ge|wịss [zu: 1"gewiss"]:
nach jemandes Meinung ohne Zweifel, mit Sicherheit:
du hast dich gewiss darüber gefreut;
das kannst du mir gewiss glauben;
aber gewiss [doch]! (es verhält sich tatsächlich so);
gewiss hat er es gehört.
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