Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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Gewinnerzielungsabsicht
Ge|wịnn|er|zie|lungs|ab|sicht, die (Steuerwesen):vom Finanzamt festzustellende Absicht einer steuerpflichtigen Person, mit einem Gewerbe Gewinn zu erzielen:
Das Finanzamt fordert die Steuervergünstigung zurück … wenn er [= der Anleger] nicht die erforderliche Gewinnerzielungsabsicht belegen kann (Spiegel 15, 1999, 11).
Ge|wịnn|er|zie|lungs|ab|sicht, die (Steuerwesen):vom Finanzamt festzustellende Absicht einer steuerpflichtigen Person, mit einem Gewerbe Gewinn zu erzielen:
Das Finanzamt fordert die Steuervergünstigung zurück … wenn er [= der Anleger] nicht die erforderliche Gewinnerzielungsabsicht belegen kann (Spiegel 15, 1999, 11).