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Gewinnabführungsvertrag
Ge|wịnn|ab|füh|rungs|ver|trag, der (Wirtschaft):Vertrag, durch den sich eine Aktiengesellschaft oder eine Kommanditgesellschaft auf Aktien als abhängiges Unternehmen verpflichtet, ihren ganzen ↑ "Gewinn" (1) an das herrschende Unternehmen abzuführen.
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