Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
gewillkürt
ge|wịll|kürt [mittelhochdeutsch gewillekurt, 2. Partizip von: willekurn (mitteldeutsch), willekürn = freiwillig wählen, beschließen, zu ↑ "Willkür"] (Rechtssprache):nicht nach dem Gesetz, sondern durch Verfügung des Erblassers oder Vereinbarung der Vertragspartner erfolgend:
Gewillkürte Stellvertretung im römischen Privatrecht (Buchtitel in: Börsenblatt 20, 1973, 1564).
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