Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
gewerbsmäßig
ge|wẹrbs|mä|ßig :als ↑ "Gewerbe" (1) betrieben; auf regelmäßigen Erwerb ausgerichtet, bedacht:
ein gewerbsmäßiger Einbrecher;
einen Handel gewerbsmäßig betreiben;
Ich bin vorbestraft wegen gewerbsmäßiger Unzucht (Jaeger, Freudenhaus 292);
Ü Nachtportiers und Ärzte sind gewerbsmäßige (durch ihren Beruf) Pessimisten (Remarque, Triomphe 261).
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