Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
$
%
&
-
2
3
A
B
C
D
E
F
[G]
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
£
¥
Ł
Œ
Ɛ
Ʋ
Α
Β
Γ
Δ
Ε
Ζ
Η
Θ
Ι
Κ
Λ
Μ
Ν
Ξ
Ο
Π
Ρ
Σ
Τ
Φ
Χ
Ω
€
gewärtigen
ge|wạ̈r|ti|gen (gehoben):1. die Erfüllung eines bestimmten Anspruchs o. Ä. erwarten:
von jemandem nichts, keine Hilfe zu gewärtigen haben;
von dieser Arbeit darfst du dir kein besonderes Lob gewärtigen (erwarten, versprechen);
wer Außerordentliches gewärtigt hatte, wurde enttäuscht (Th. Mann, Hoheit 126);
welche Reizungen und Erschütterungen man sich von einem Schriftwerke gewärtigt (Th. Mann, Krull 73).
2. sich auf etwas Unangenehmes einstellen:
eine Strafe, eine Anzeige, die Ausweisung zu gewärtigen haben;
man muss leider gewärtigen, dass er nicht alt werden, sondern frühzeitig der Schwindsucht zum Opfer fallen wird (Th. Mann, Hoheit 173);
die eingezogenen Lippen … demonstrieren, wessen sich das Objekt der Kritik zu gewärtigen hat (Tucholsky, Werke I, 480).
3. ↑ "warten" (1 a):
Als man nun gewärtigte, welcher Käufer den höchsten Preis dafür bieten würde (Keller, Lachen 167).
ge|wạ̈r|ti|gen
von jemandem nichts, keine Hilfe zu gewärtigen haben;
wer Außerordentliches gewärtigt hatte, wurde enttäuscht (Th. Mann, Hoheit 126);
welche Reizungen und Erschütterungen man sich von einem Schriftwerke gewärtigt (Th. Mann, Krull 73).
2. sich auf etwas Unangenehmes einstellen:
eine Strafe, eine Anzeige, die Ausweisung zu gewärtigen haben;
man muss leider gewärtigen, dass er nicht alt werden, sondern frühzeitig der Schwindsucht zum Opfer fallen wird (Th. Mann, Hoheit 173);
3. ↑ "warten" (1 a):
Als man nun gewärtigte, welcher Käufer den höchsten Preis dafür bieten würde (Keller, Lachen 167).