Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
gewärtigen
ge|wạ̈r|ti|gen (gehoben):1. die Erfüllung eines bestimmten Anspruchs o. Ä. erwarten:
von jemandem nichts, keine Hilfe zu gewärtigen haben;
von dieser Arbeit darfst du dir kein besonderes Lob gewärtigen (erwarten, versprechen);
wer Außerordentliches gewärtigt hatte, wurde enttäuscht (Th. Mann, Hoheit 126);
welche Reizungen und Erschütterungen man sich von einem Schriftwerke gewärtigt (Th. Mann, Krull 73).
2. sich auf etwas Unangenehmes einstellen:
eine Strafe, eine Anzeige, die Ausweisung zu gewärtigen haben;
man muss leider gewärtigen, dass er nicht alt werden, sondern frühzeitig der Schwindsucht zum Opfer fallen wird (Th. Mann, Hoheit 173);
die eingezogenen Lippen … demonstrieren, wessen sich das Objekt der Kritik zu gewärtigen hat (Tucholsky, Werke I, 480).
3. ↑ "warten" (1 a):
Als man nun gewärtigte, welcher Käufer den höchsten Preis dafür bieten würde (Keller, Lachen 167).
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: gewärtigen