Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Gewalttat
Ge|wạlt|tat, die:unter Anwendung von [körperlicher] Gewalt [an jemandem] begangene unrechtmäßige oder kriminelle Tat:
diese Leute, unbedenkliche und zur Gewalttat geneigte Subjekte zumeist (Th. Mann, Krull 133);
Die 650 Kirchen der Hauptstadt werden ihre Glocken läuten, während die Bevölkerung aufgerufen ist, fünf Minuten die Arbeit ruhen zu lassen und schweigend der Opfer islamistischen Gewalttat zu gedenken (taz 11 .3. 2005, 3).
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