Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Gewaltmonopol
Ge|wạlt|mo|no|pol, das (Staatsrecht):alleiniges Recht des Staates, auf seinem Hoheitsgebiet ↑ "Gewalt" (2 b) anzuwenden oder zuzulassen:
das Gewaltmonopol des Staates … darf nicht zur Disposition stehen (Spiegel 45, 1990, 62).
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