Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Gewalt
Ge|wạlt, die; -, -en [mittelhochdeutsch gewalt, althochdeutsch (gi)walt, zu ↑ "walten"]:1. Macht, Befugnis, das Recht und die Mittel, über jemanden, etwas zu bestimmen, zu herrschen:
die staatliche, richterliche, elterliche, priesterliche, göttliche Gewalt;
die Teilung der Gewalten in gesetzgebende, richterliche und ausführende Gewalt;
etwas in seine Gewalt bringen;
jemanden in seiner Gewalt haben;
sie stehen völlig in, unter seiner Gewalt (werden völlig von ihm beherrscht, unterdrückt, sind ganz von ihm abhängig);
Ü die Gewalt über sein Fahrzeug verlieren (beim Fahren plötzlich nicht mehr in der Lage sein, sein Fahrzeug zu lenken);
sich, etwas in der Gewalt haben (sich, etwas beherrschen und die nötige Zurückhaltung üben: sie hat ihre Zunge oft nicht in der Gewalt; Er hatte sich wieder in der Gewalt [Ott, Haie 94]).
2.
a) unrechtmäßiges Vorgehen, wodurch jemand zu etwas gezwungen wird:
in ihrem Staat geht Gewalt vor Recht;
Gewalt leiden müssen;
ich weiche nur der Gewalt;
etwas mit Gewalt zu erreichen suchen;
Gewalt von unten wird von vornherein als illegitim abqualifiziert, während nach der Legitimation der Gewalt von oben nicht gefragt wird (Degener, Heimsuchung 165);
sich Gewalt antun [müssen] (etwas nur lustlos, unter Selbstüberwindung tun);
einer Sache Gewalt antun (etwas den eigenen Ansichten, Wünschen entsprechend auslegen und dafür passend machen: der Wahrheit, den Tatsachen, der Geschichte Gewalt antun);
mit [aller] Gewalt (unbedingt, unter allen Umständen: sie wollten mit [aller] Gewalt reich werden, von hier fort);
b) [gegen jemanden, etwas rücksichtslos angewendete] physische Kraft, mit der etwas erreicht wird:
Gewalt gegen Frauen;
Gewalt in der Ehe;
bei etwas Gewalt anwenden;
Gewalt in den Händen haben (veraltend; kräftig zupacken können);
Gewalt verherrlichen;
jemanden mit Gewalt am Eintreten hindern;
man musste ihn mit [sanfter] Gewalt hinausbefördern;
die Tür ließ sich nur mit Gewalt (gewaltsam) öffnen;
die Neigung zur Gewalt gegen Kinder (MM 29. 11. 88, 17);
jemandem Gewalt antun (gehoben verhüllend; jemanden vergewaltigen: … ist gegen zwei Ärzte verhandelt worden, denen vorgeworfen wurde, einer Kollegin Gewalt angetan zu haben [Spiegel 13, 1986, 56]).
3. (gehoben) elementare Kraft von zwingender Wirkung:
die Gewalt des Sturms, der Wellen;
den Gewalten des Unwetters trotzen;
Ü die Gewalt der Leidenschaft, ihrer Rede;
doch der Regen schien seine Gewalt zu vermehren (Langgässer, Siegel 580);
höhere Gewalt (etwas Unvorhergesehenes, auf das der Mensch keinen Einfluss hat: Naturkatastrophen sind höhere Gewalt).
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