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Gewährleistungsbürgschaft
Ge|währ|leis|tungs|bürg|schaft, die (Rechtssprache):Bürgschaft, die sicherstellt, dass die Kosten für während der Gewährleistungsfrist notwendig werdende Reparaturen oder Nachbesserungen z. B. im Bau oder beim Handwerk von einem Bürgen (meist einer Bank) übernommen werden.
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