Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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gewähren
ge|wäh|ren [mittelhochdeutsch (ge)wern, althochdeutsch (gi)werēn, wahrscheinlich zu ↑ "wahr"]:1. a) [jemandem etwas, was er erbittet oder wünscht, aus Machtvollkommenheit] großzügigerweise geben, zugestehen:
jemandem eine Audienz, ein Interview gewähren;
dem Angestellten Kredit, eine [Zahlungs]frist, einen Vorschuss gewähren;
jemandem eine Vergünstigung, in etwas Einblick gewähren;
einem Flüchtling Schutz, Asyl, Unterkunft gewähren;
die gewährten Subventionen;
Es war die Fotografie der Schaufensterscheibe mit der Aufschrift, der zufolge Angehörigen von Kriegsteilnehmern in den B.-Läden Rabatt gewährt wurde (Brecht, Groschen 245);
b) einer Bitte o. Ä. entsprechen, sie zulassen, erfüllen:
jemandem einen Wunsch, ein Gesuch, Anliegen gewähren;
c) jemandem durch sein Vorhandensein etwas zuteilwerden lassen:
die Musik gewährte ihm Trost;
diese Einrichtung gewährt große Sicherheit, Ihnen manche Vorteile.
2. ☆ jemanden gewähren lassen (jemandes Tun geduldig oder gleichgültig zusehen und ihn nicht hindern: die Kinder gewähren lassen).
ge|wäh|ren
jemandem eine Audienz, ein Interview gewähren;
dem Angestellten Kredit, eine [Zahlungs]frist, einen Vorschuss gewähren;
jemandem eine Vergünstigung, in etwas Einblick gewähren;
einem Flüchtling Schutz, Asyl, Unterkunft gewähren;
die gewährten Subventionen;
Es war die Fotografie der Schaufensterscheibe mit der Aufschrift, der zufolge Angehörigen von Kriegsteilnehmern in den B.-Läden Rabatt gewährt wurde (Brecht, Groschen 245);
b) einer Bitte o. Ä. entsprechen, sie zulassen, erfüllen:
jemandem einen Wunsch, ein Gesuch, Anliegen gewähren;
c) jemandem durch sein Vorhandensein etwas zuteilwerden lassen:
die Musik gewährte ihm Trost;
diese Einrichtung gewährt große Sicherheit, Ihnen manche Vorteile.
2. ☆ jemanden gewähren lassen (jemandes Tun geduldig oder gleichgültig zusehen und ihn nicht hindern: die Kinder gewähren lassen).