Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
gestehen
ge|ste|hen [mittelhochdeutsch gestēn, althochdeutsch gistān, eigentlich = zur Aussage vor Gericht treten, zu ↑ "stehen"]:a) eine Tat, ein Unrecht, das man begangen hat, zugeben, bekennen:
die Tat, das Verbrechen gestehen;
er hat alles gestanden;
er hat ihr sein Vergehen gestanden;
keiner der Angeklagten hat gestanden;
b) (Gefühle, einen Sachverhalt) offen aussprechen:
die Wahrheit gestehen;
jemandem seine Liebe gestehen;
ich muss zu meiner Schande gestehen, dass ich vergessen habe, das Buch zurückzugeben;
offen gestanden, ich habe keine rechte Lust dazu.
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