Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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geständig
ge|stạ̈n|dig [mittelhochdeutsch gestendec = zustimmend, zu ↑ "gestehen"]:ein Vergehen, Unrecht, seine Schuld [vor Gericht oder auf der Polizeibehörde] eingestehend:
ein geständiger Angeklagter;
der Verhaftete war geständig;
(veraltet:) eines Vergehens/ein Vergehen, seiner Schuld/seine Schuld geständig sein.
ge|stạ̈n|dig
ein geständiger Angeklagter;
der Verhaftete war geständig;
(veraltet:) eines Vergehens/ein Vergehen, seiner Schuld/seine Schuld geständig sein.