Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Gesichtskontrolle
Ge|sịchts|kon|t|rol|le, die (umgangssprachlich, oft scherzhaft):Auswahlverfahren für den Zutritt zu bestimmten Veranstaltungen, Lokalen o. Ä., bei dem jemand erst nach Begutachtung seines Gesichts, seiner äußeren Erscheinung eingelassen wird:
Tagsüber öffnen sich dem Kunden in vielen Geschäften die Gittertore erst nach einer Gesichtskontrolle ‒ er könnte ein Räuber sein (Stuttgarter Zeitung 18. 1. 97, 24).
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