Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
gesetzmäßig
ge|sẹtz|mä|ßig :1. einem inneren Gesetz folgend:
eine gesetzmäßige Entwicklung.
2. gesetzlich, rechtmäßig:
der gesetzmäßige Zustand;
Neben der gesetzmäßigen Verpflichtung zur Beitragszahlung (Fraenkel, Staat 313).
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