Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Gesetzeslücke
Ge|sẹt|zes|lü|cke, die:Nichtberücksichtigung, Nichterfasstsein eines bestimmten Falles, eines bestimmten Tatbestandes o. Ä. in einem ↑ "Gesetz" (1).
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