Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Gesetzesinitiative
Ge|sẹt|zes|in|i|ti|a|ti|ve, die:1. ↑ "Initiative" (3):
eine Gesetzesinitiative ankündigen, starten, auf den Weg bringen.
2. zur Abstimmung eingebrachte Gesetztesvorlage:
eine Gesetzesinitiative erarbeiten, einbringen, vorlegen, prüfen, ablehnen;
Die Gesetzesinitiative soll noch vor der Sommerpause … im Bundesrat behandelt werden (taz 30.6.2004).
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Gesetzesinitiative