Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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Gesellschaftsvertrag
Ge|sẹll|schafts|ver|trag, der:1. [Lehnübersetzung von französisch Contrat social; nach der 1762 erschienenen gleichnamigen staatsphilosophischen Schrift des französischen Schriftstellers und Kulturphilosophen J.-J. Rousseau (1712–1778)] (Staatsphilosophie) freiwillige, von der Vernunft bestimmte Übereinkunft, durch die der Wille des Einzelnen dem Willen der Allgemeinheit untergeordnet bzw. mit ihm in Einklang gebracht wird.
2. Vertrag einer ↑ "Gesellschaft" (4) des bürgerlichen Rechts.
Ge|sẹll|schafts|ver|trag, der:1. [Lehnübersetzung von französisch Contrat social; nach der 1762 erschienenen gleichnamigen staatsphilosophischen Schrift des französischen Schriftstellers und Kulturphilosophen J.-J. Rousseau (1712–1778)] (Staatsphilosophie) freiwillige, von der Vernunft bestimmte Übereinkunft, durch die der Wille des Einzelnen dem Willen der Allgemeinheit untergeordnet bzw. mit ihm in Einklang gebracht wird.
2. Vertrag einer ↑ "Gesellschaft" (4) des bürgerlichen Rechts.