Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Gesellschafterin
Ge|sẹll|schaf|te|rin, die; -, -nen:1. a) weibliche Person, die zur Begleitung und Unterhaltung bei jemandem angestellt ist:
Außerdem war Nora Corten kein Dienstmädchen, sondern Gesellschafterin der alten Dame (Wendtland, Eisprinzeßchen 963);
b) weibliche Form zu ↑ "Gesellschafter" (1).
2. weibliche Form zu ↑ "Gesellschafter" (2):
diese Firma ist Gesellschafterin bei einem großen Unternehmen.
3. (verhüllend) weibliche Form zu ↑ "Gesellschafter" (3):
Gesellschafterin, Domina (MM 21. 1. 76, 12).
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