Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Gesellschafter
Ge|sẹll|schaf|ter, der; -s, -:1. jemand, der eine ↑ "Gesellschaft" (2 c) unterhält:
ein amüsanter, glänzender Gesellschafter.
2. (Wirtschaft) Teilhaber an einem Wirtschaftsunternehmen:
ein stiller Gesellschafter (allein am Gewinn beteiligter Gesellschafter, der keine sonstigen Rechte und Pflichten hat);
Der zweite Gesellschafter des Verlages … nimmt auf die redaktionellen Entscheidungen … keinen Einfluss (Enzensberger, Einzelheiten I, 75).
3. (verhüllend) männliche Person, die jemandem für sexuelle Kontakte zur Verfügung steht:
Gesellschafter Harry … noch Termine frei (MM 21. 1. 76, 12).
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