Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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Gesellschaft
Ge|sẹll|schaft, die; -, -en:1. Gesamtheit der Menschen, die zusammen unter bestimmten politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen leben:
die bürgerliche, sozialistische, klassenlose Gesellschaft;
die Gesellschaft verändern wollen;
er ist ein nützliches Glied der Gesellschaft;
die Stellung der Frauen in der Gesellschaft.
2. [mittelhochdeutsch geselleschaft, althochdeutsch giselliscaft = freundschaftliches Verbundensein, Freundschaft]
a) das Zusammensein; Begleitung; Umgang:
das ist keine Gesellschaft für dich;
jemandes Gesellschaft fliehen, meiden;
er sucht ihre Gesellschaft (möchte mit ihr zusammen sein);
in schlechte Gesellschaft geraten;
umgeben von gedämpft konversierender guter Gesellschaft, deren Blicke jede Neugier vermieden (Th. Mann, Krull 267);
☆ jemandem Gesellschaft leisten (bei jemandem sein, sich jemandem anschließen, damit er nicht allein ist);
sich in guter/bester Gesellschaft befinden (bei etwas, was einem widerfährt, was man tut oder sagt, nicht der Einzige sein, sondern auf andere, bekannte Persönlichkeiten o. Ä. verweisen können [wodurch das Negative der Situation abgeschwächt bzw. das Positive verstärkt wird]: Dort (= in den USA) profitiert man von dem guten Ruf deutscher Fahrzeuge und befindet sich in guter Gesellschaft mit den Konkurrenten, bei denen es ähnlich steil aufwärts geht [Tagesspiegel 4. 12. 98, 23]);
zur Gesellschaft (nur aus einer die Geselligkeit fördernden Haltung heraus oder um jemandem einen Gefallen zu tun: zur Gesellschaft ein Bier mittrinken; Mit Eifer trank er das Heilwasser …, begleitet von seiner Tochter, die übrigens ganz gesund war und nur zur Gesellschaft mittrank [Th. Mann, Hoheit 127]);
b) größere gesellige Veranstaltung:
eine geschlossene Gesellschaft (nur einem bestimmten Kreis zugängliche Veranstaltung);
eine Gesellschaft geben;
sich auf einer Gesellschaft kennenlernen;
er wurde zu der Gesellschaft nicht eingeladen;
c) Kreis von Menschen, die gesellig beisammen sind:
eine fröhliche, laute, langweilige Gesellschaft;
ich will von der ganzen Gesellschaft (umgangssprachlich; von allen diesen Leuten) nichts mehr wissen.
3. durch Vermögen, Stellung [und Bildung] maßgebende obere Schicht der Bevölkerung; gesellschaftliche Oberschicht:
die Damen der Gesellschaft;
jemanden in die Gesellschaft einführen;
zur Gesellschaft gehören.
4. [mittelhochdeutsch = kaufmännische Genossenschaft, Handelsgesellschaft]
a) Vereinigung mehrerer Menschen, die ein bestimmtes Ziel oder gemeinsame Interessen haben:
eine literarische Gesellschaft gründen;
die Gesellschaft Jesu (katholische Kirche; der Jesuitenorden);
die ehrenwerte Gesellschaft (verhüllend; die Mafia);
b) (Wirtschaft) Vereinigung mehrerer Personen oder einzelner Firmen zu einem Handels- oder Industrieunternehmen:
eine bankrotte Gesellschaft;
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Kapitalgesellschaft, bei der die ↑ "Gesellschafter" [2] nur mit ihrer Einlage haften) (Abk.: GmbH);
eine Gesellschaft gründen.
Ge|sẹll|schaft, die; -, -en:1. Gesamtheit der Menschen, die zusammen unter bestimmten politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen leben:
die bürgerliche, sozialistische, klassenlose Gesellschaft;
die Gesellschaft verändern wollen;
er ist ein nützliches Glied der Gesellschaft;
die Stellung der Frauen in der Gesellschaft.
2. [mittelhochdeutsch geselleschaft, althochdeutsch giselliscaft = freundschaftliches Verbundensein, Freundschaft]
a)
das ist keine Gesellschaft für dich;
jemandes Gesellschaft fliehen, meiden;
er sucht ihre Gesellschaft (möchte mit ihr zusammen sein);
in schlechte Gesellschaft geraten;
umgeben von gedämpft konversierender guter Gesellschaft, deren Blicke jede Neugier vermieden (Th. Mann, Krull 267);
☆ jemandem Gesellschaft leisten (bei jemandem sein, sich jemandem anschließen, damit er nicht allein ist);
sich in guter/bester Gesellschaft befinden (bei etwas, was einem widerfährt, was man tut oder sagt, nicht der Einzige sein, sondern auf andere, bekannte Persönlichkeiten o. Ä. verweisen können [wodurch das Negative der Situation abgeschwächt bzw. das Positive verstärkt wird]: Dort (= in den USA) profitiert man von dem guten Ruf deutscher Fahrzeuge und befindet sich in guter Gesellschaft mit den Konkurrenten, bei denen es ähnlich steil aufwärts geht [Tagesspiegel 4. 12. 98, 23]);
zur Gesellschaft (nur aus einer die Geselligkeit fördernden Haltung heraus oder um jemandem einen Gefallen zu tun: zur Gesellschaft ein Bier mittrinken; Mit Eifer trank er das Heilwasser …, begleitet von seiner Tochter, die übrigens ganz gesund war und nur zur Gesellschaft mittrank [Th. Mann, Hoheit 127]);
b) größere gesellige Veranstaltung:
eine geschlossene Gesellschaft (nur einem bestimmten Kreis zugängliche Veranstaltung);
eine Gesellschaft geben;
sich auf einer Gesellschaft kennenlernen;
er wurde zu der Gesellschaft nicht eingeladen;
c) Kreis von Menschen, die gesellig beisammen sind:
eine fröhliche, laute, langweilige Gesellschaft;
ich will von der ganzen Gesellschaft (umgangssprachlich; von allen diesen Leuten) nichts mehr wissen.
3. durch Vermögen, Stellung [und Bildung] maßgebende obere Schicht der Bevölkerung; gesellschaftliche Oberschicht:
die Damen der Gesellschaft;
jemanden in die Gesellschaft einführen;
zur Gesellschaft gehören.
4. [mittelhochdeutsch = kaufmännische Genossenschaft, Handelsgesellschaft]
a) Vereinigung mehrerer Menschen, die ein bestimmtes Ziel oder gemeinsame Interessen haben:
eine literarische Gesellschaft gründen;
die Gesellschaft Jesu (katholische Kirche; der Jesuitenorden);
die ehrenwerte Gesellschaft (verhüllend; die Mafia);
b) (Wirtschaft) Vereinigung mehrerer Personen oder einzelner Firmen zu einem Handels- oder Industrieunternehmen:
eine bankrotte Gesellschaft;
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Kapitalgesellschaft, bei der die ↑ "Gesellschafter" [2] nur mit ihrer Einlage haften) (Abk.: GmbH);
eine Gesellschaft gründen.