Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Geschworener
Ge|schwo|re|ner, der Geschworene/ein Geschworener; des/eines Geschworenen, die Geschworenen/zwei Geschworene, (österreichisch amtlich auch:) Ge|schwor|ner, der Geschworne/ein Geschworner; des/eines Geschwornen, die Geschwornen/zwei Geschworne [spätmittelhochdeutsch gesworne = derjenige, der geschworen hat und damit eidlich verpflichtet ist]:1. (veraltet) Schöffe an einem Schwurgericht.
2. a) (in Österreich) Laienrichter, der bei schweren Verbrechen und politischen Straftaten allein über die Schuld und zusammen mit dem Richter über das Strafmaß entscheidet;
b) (in angelsächsischen Ländern) Laienrichter, der unabhängig vom Richter oder von der Richterin über die Schuld des Angeklagten oder der Angeklagten entscheidet:
seit … 1215 konnte kein freier Engländer ohne den … Wahrspruch von Geschworenen verurteilt werden, die seinesgleichen waren (Mostar, Unschuldig 5).
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