Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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Geschworene
Ge|schwo|re|ne, die/eine Geschworene; der/einer Geschworenen, die Geschworenen/zwei Geschworene, (österreichisch amtlich auch:) Ge|schwor|ne, die/eine Geschworne; der/einer Geschwornen, die Geschwornen/zwei Geschworne [↑ "Geschworener"]:1. (veraltet) Schöffin an einem Schwurgericht.
2. a) (in Österreich) Laienrichterin, die bei schweren Verbrechen und politischen Straftaten allein über die Schuld und zusammen mit dem Richter oder der Richterin über das Strafmaß entscheidet;
b) (in angelsächsischen Ländern) Laienrichterin, die unabhängig vom Richter oder von der Richterin über die Schuld des Angeklagten oder der Angeklagten entscheidet:
seit … 1215 konnte kein freier Engländer ohne den … Wahrspruch von Geschworenen verurteilt werden, die seinesgleichen waren (Mostar, Unschuldig 5).
Ge|schwo|re|ne, die/eine Geschworene; der/einer Geschworenen, die Geschworenen/zwei Geschworene, (österreichisch amtlich auch:) Ge|schwor|ne, die/eine Geschworne; der/einer Geschwornen, die Geschwornen/zwei Geschworne [↑ "Geschworener"]:1. (veraltet) Schöffin an einem Schwurgericht.
2. a) (in Österreich) Laienrichterin, die bei schweren Verbrechen und politischen Straftaten allein über die Schuld und zusammen mit dem Richter oder der Richterin über das Strafmaß entscheidet;
b) (in angelsächsischen Ländern) Laienrichterin, die unabhängig vom Richter oder von der Richterin über die Schuld des Angeklagten oder der Angeklagten entscheidet:
seit … 1215 konnte kein freier Engländer ohne den … Wahrspruch von Geschworenen verurteilt werden, die seinesgleichen waren (Mostar, Unschuldig 5).