Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
geschäftsmäßig
ge|schạ̈fts|mä|ßig :a) im Rahmen von Geschäften, ↑ "geschäftlich" (a):
geschäftsmäßiges Handeln;
b) im Rahmen des Geschäftlichen bleibend; sachlich, objektiv:
eine geschäftsmäßige Unterredung;
»Champagnercocktail?«, fragte der Portier sofort geschäftsmäßig zurück, während er noch gähnte (Remarque, Triomphe 68);
c) unpersönlich, kühl:
in geschäftsmäßigem Ton sprechen.
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