Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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geschäftsfähig
ge|schạ̈fts|fä|hig (Rechtssprache):fähig, Rechtsgeschäfte selbstständig und verbindlich zu erledigen; dispositionsfähig:
Minderjährige im Jugendalter sind nur bedingt geschäftsfähig;
Ü nicht [mehr] geschäftsfähig sein (umgangssprachlich scherzhaft; durch Trunkenheit o. Ä. stark benommen sein).
ge|schạ̈fts|fä|hig
Minderjährige im Jugendalter sind nur bedingt geschäftsfähig;
Ü nicht [mehr] geschäftsfähig sein (umgangssprachlich scherzhaft; durch Trunkenheit o. Ä. stark benommen sein).