Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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Geschäftsbuch
Ge|schạ̈fts|buch, das:Buch, in das Kaufleute ihre ↑ {{link}}Geschäfte{{/link}} (1 a) und den Stand ihres Vermögens einzutragen verpflichtet sind:
Einsicht in die Geschäftsbücher nehmen, erhalten.
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Einsicht in die Geschäftsbücher nehmen, erhalten.