Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Geschädigter
Ge|schä|dig|ter, der Geschädigte/ein Geschädigter; des/eines Geschädigten; die Geschädigten/zwei Geschädigte:1. männliche Person, der ein Schaden zugefügt wurde, die geschädigt wurde:
die Einrichtung von Plätzen für die Behandlung und den Abtransport Geschädigter sowie für nicht Transportfähige (NNN 25. 8. 89, 6).
2. (Rechtssprache) männliche oder juristische Person, die einen ↑ "Schaden" (2 b, 3) [an einem Rechtsgut] erlitten hat.
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