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Gerichtsverwaltung
Ge|rịchts|ver|wal|tung, die:1. Verwaltung der 1{{link}}Gerichte{{/link}} (1 a) durch die zuständigen Ministerien.
2. gerichtliche Verwaltungstätigkeit:
die Dienstaufsicht über Notare ist Aufgabe des Landgerichtspräsidenten im Rahmen der Gerichtsverwaltung.
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