Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Gerichtsbarkeit
Ge|rịchts|bar|keit, die; -, -en:1. Befugnis zur Rechtsprechung:
ein Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, dessen Gerichtsbarkeit bisher acht der beteiligten Staaten anerkannt haben (Fraenkel, Staat 127).
2. Ausübung der Recht sprechenden Gewalt:
Unter Gerichtsbarkeit (im engeren Sinne) wird die Ausübung staatlicher Hoheitstätigkeit verstanden, die sich mit der Entscheidung konkreter Konflikte rechtlichen Charakters beschäftigt (Fraenkel, Staat 103).
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