Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
gerichtlich
ge|rịcht|lich :1. das 1"Gericht" betreffend, zu ihm gehörend:
gerichtliche Zuständigkeit;
gerichtliche (forensische) Psychologie;
gerichtliche Polizei (schweizerisch; Behörden, die sich ausschließlich mit der Strafverfolgung befassen).
2. vom 1"Gericht" (1 a), mithilfe des 1{{link}}Gerichts{{/link}} (1 a) [durch-, herbeigeführt]:
ein gerichtliches Verfahren;
gerichtliche Untersuchungen, Entscheidungen;
dieser Vorfall hat ein gerichtliches Nachspiel;
jemanden gerichtlich verfolgen, belangen;
gegen jemanden gerichtlich vorgehen;
dieser Sachverhalt ist gerichtlich nachprüfbar;
jemanden gerichtlich (durch Gerichtsbeschluss) für tot erklären lassen.
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