Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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Gericht
1Ge|rịcht, das; -[e]s, -e [mittelhochdeutsch geriht(e), althochdeutsch girihti, unter Einfluss von ↑ "richten" zu ↑ "recht"]:1. a) öffentliche Institution, die vom Staat mit der Rechtsprechung betraut ist, Verstöße gegen Gesetze bestraft und Streitigkeiten schlichtet:
das zuständige Gericht;
das Gericht tagte, sprach den Angeklagten frei;
dieser Fall wird noch die Gerichte beschäftigen;
jemanden dem Gericht übergeben, den Gerichten ausliefern;
jemanden vor Gericht laden;
vor Gericht erscheinen, aussagen;
ein ordentliches Gericht (Gericht, das für Zivil- und Strafsachen zuständig ist);
das Gericht anrufen (Klage erheben);
einen Angeklagten dem Gericht vorführen (ihm den Prozess machen);
vor Gericht stehen (angeklagt sein);
mit einem Streitfall vor Gericht gehen (in einem Streitfall eine gerichtliche Entscheidung herbeiführen);
b) Richterkollegium:
das Gericht zieht sich zur Beratung zurück;
(Anredeformel) Hohes Gericht!;
c) Gerichtsgebäude:
das Gericht war von Polizisten umstellt.
2. das Richten, Urteilen, Rechtsprechen:
die Forderung eines gerechten und schonungslosen Gerichts über die Kriegsverbrecher (Leonhard, Revolution 226);
☆ das Jüngste/Letzte Gericht (besonders christliche Religion; göttliches Gericht über die Menschheit am Tag des Weltuntergangs; jüngst… = allerletzt…: der Tag des Jüngsten Gerichts);
mit jemandem [hart, scharf] ins Gericht gehen (1. sich mit jemandem hart auseinandersetzen und ihn scharf kritisieren, zurechtweisen. 2. jemanden hart bestrafen);
über jemanden, etwas Gericht halten/zu Gericht sitzen (gehoben: 1. über eine[n] Angeklagte[n] bei Gericht verhandeln. 2. jemandes Haltung, Tun, Ansichten verurteilen mit dem Ziel, bestimmte Maßnahmen dagegen zu ergreifen: Niemand sitzt selbstgerechter als er [= Robespierre] über die Schwächen der Menschheit zu Gericht [Sieburg, Robespierre 65]).
3. Gerichtsverhandlung:
Was heißt Kriminalprozess? – Gericht um Leben und Tod (Schiller, Kabale III, 6).
2Ge|rịcht, das; -[e]s, -e [mittelhochdeutsch geriht(e), zu ↑ "richten" = anrichten]:
als Mahlzeit zubereitete Speise:
ein Gericht aus Fleisch und Gemüse;
ein Gericht [Krebse] auftragen.
1Ge|rịcht, das; -[e]s, -e [mittelhochdeutsch geriht(e), althochdeutsch girihti, unter Einfluss von ↑ "richten" zu ↑ "recht"]:1. a) öffentliche Institution, die vom Staat mit der Rechtsprechung betraut ist, Verstöße gegen Gesetze bestraft und Streitigkeiten schlichtet:
das zuständige Gericht;
das Gericht tagte, sprach den Angeklagten frei;
dieser Fall wird noch die Gerichte beschäftigen;
jemanden dem Gericht übergeben, den Gerichten ausliefern;
jemanden vor Gericht laden;
vor Gericht erscheinen, aussagen;
ein ordentliches Gericht (Gericht, das für Zivil- und Strafsachen zuständig ist);
das Gericht anrufen (Klage erheben);
einen Angeklagten dem Gericht vorführen (ihm den Prozess machen);
vor Gericht stehen (angeklagt sein);
mit einem Streitfall vor Gericht gehen (in einem Streitfall eine gerichtliche Entscheidung herbeiführen);
b) Richterkollegium:
das Gericht zieht sich zur Beratung zurück;
(Anredeformel) Hohes Gericht!;
c) Gerichtsgebäude:
das Gericht war von Polizisten umstellt.
2.
die Forderung eines gerechten und schonungslosen Gerichts über die Kriegsverbrecher (Leonhard, Revolution 226);
☆ das Jüngste/Letzte Gericht (besonders christliche Religion; göttliches Gericht über die Menschheit am Tag des Weltuntergangs; jüngst… = allerletzt…: der Tag des Jüngsten Gerichts);
mit jemandem [hart, scharf] ins Gericht gehen (1. sich mit jemandem hart auseinandersetzen und ihn scharf kritisieren, zurechtweisen. 2. jemanden hart bestrafen);
über jemanden, etwas Gericht halten/zu Gericht sitzen (gehoben: 1. über eine[n] Angeklagte[n] bei Gericht verhandeln. 2. jemandes Haltung, Tun, Ansichten verurteilen mit dem Ziel, bestimmte Maßnahmen dagegen zu ergreifen: Niemand sitzt selbstgerechter als er [= Robespierre] über die Schwächen der Menschheit zu Gericht [Sieburg, Robespierre 65]).
3. Gerichtsverhandlung:
Was heißt Kriminalprozess? – Gericht um Leben und Tod (Schiller, Kabale III, 6).
2Ge|rịcht, das; -[e]s, -e [mittelhochdeutsch geriht(e), zu ↑ "richten" = anrichten]:
als Mahlzeit zubereitete Speise:
ein Gericht aus Fleisch und Gemüse;
ein Gericht [Krebse] auftragen.