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Genuss-Schein
Ge|nụss|schein, Ge|nụss-Schein, der (Börsenwesen):Wertpapier, das dem Inhaber bzw. der Inhaberin verschiedenartige vermögensrechtliche Ansprüche gegenüber einem Unternehmen – unabhängig von dessen Rechtsform – gewährt, z. B. Beteiligung am Reingewinn, an bestimmten Erträgen:
Ein Genussschein ist ein Wertpapier, bei dem der Käufer als Fremdkapitalgeber fungiert und berechtigt ist, am Gewinn zu partizipieren (www.marburger-bank.de, 22. 8. 2003).
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