Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Genüge
Ge|nü|ge [mittelhochdeutsch genüege, althochdeutsch ginuogī]:besonders in den Wendungen jemandem, einer Sache Genüge tun/leisten (gehoben; jemanden zufriedenstellen; eine Sache gebührend berücksichtigen; einer Forderung o. Ä. entsprechen: ihren Forderungen muss Genüge getan werden; sie … hatte … in der Bewunderung für sie eine gewisse Erklärung und Entschädigung gefunden, die ihr für den Verlust zum Teil Genüge tat [Musil, Mann 524]);
Genüge [an etwas] finden/haben (gehoben veraltend; mit etwas zufrieden sein);
jemandem, einer Sache geschieht Genüge (jemandes Forderungen o. Ä. werden erfüllt, etwas wird in genügendem Maße beachtet: Soll der Staat zugrunde gehen, damit einem Mann Genüge geschieht? [Augstein, Spiegelungen 134]);
zur Genüge (oft abwertend; in genügendem, ausreichendem Maß: diese Zustände kenne ich zur Genüge; Dass sie (= die Erbtriebe) daher auch sehr wohl taxonomische Bedeutung haben, hat Heinroth … zur Genüge bewiesen [Lorenz, Verhalten I, 109]).
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