Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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genießen
ge|nie|ßen [mittelhochdeutsch (ge)nieʒ(ʒ)en, althochdeutsch (gi)nioʒan = innehaben, gebrauchen, ursprünglich = ergreifen, fangen]:1. von einer Speise, einem Getränk etwas zu sich nehmen:
er konnte nur wenig von den angebotenen Leckerbissen genießen;
sie hat den ganzen Tag noch nichts genossen;
Ü er ist heute nicht, nur mit Vorsicht zu genießen (umgangssprachlich; ist unausstehlich, schlechter Laune);
das Fleisch … kann man ohne Schaden genießen (Grzimek, Serengeti 167).
2. mit Freude, Genuss, Wohlbehagen auf sich wirken lassen:
die Natur, seinen Urlaub genießen;
das Leben in vollen Zügen genießen;
er genoss es sichtlich, so gefeiert zu werden;
K genoss ich all der Ehre und Achtung, die meinem Golde zukam (Chamisso, Schlemihl 32).
3. [zu seinem Nutzen, Vorteil] erhalten, erfahren:
eine gute Erziehung genießen;
jemandes Vertrauen genießen (haben);
jemandes Achtung genießen (von jemandem geachtet werden);
bei jemandem hohes Ansehen genießen (hoch angesehen sein);
sie genießt seinen ganz besonderen Schutz (ihr wird sein ganz besonderer Schutz zuteil);
Geschäftsleute, bei denen er Kredit zu genießen wünschte (Hesse, Sonne 7).
4. den Nutzen (von etwas) haben, in den Besitz oder Genuss (von etwas) gelangen:
Den ersten Taler …, der gehört meinem Enkel, der soll ihn genießen (Cl. Brentano, Kasperl 350).
ge|nie|ßen
er konnte nur wenig von den angebotenen Leckerbissen genießen;
sie hat den ganzen Tag noch nichts genossen;
Ü er ist heute nicht, nur mit Vorsicht zu genießen (umgangssprachlich; ist unausstehlich, schlechter Laune);
das Fleisch … kann man ohne Schaden genießen (Grzimek, Serengeti 167).
2. mit Freude, Genuss, Wohlbehagen auf sich wirken lassen:
die Natur, seinen Urlaub genießen;
das Leben in vollen Zügen genießen;
er genoss es sichtlich, so gefeiert zu werden;
K
3. [zu seinem Nutzen, Vorteil] erhalten, erfahren:
eine gute Erziehung genießen;
jemandes Achtung genießen (von jemandem geachtet werden);
bei jemandem hohes Ansehen genießen (hoch angesehen sein);
sie genießt seinen ganz besonderen Schutz (ihr wird sein ganz besonderer Schutz zuteil);
Geschäftsleute, bei denen er Kredit zu genießen wünschte (Hesse, Sonne 7).
4. den Nutzen (von etwas) haben, in den Besitz oder Genuss (von etwas) gelangen:
Den ersten Taler …, der gehört meinem Enkel, der soll ihn genießen (Cl. Brentano, Kasperl 350).