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Genehmigungspraxis
Ge|neh|mi|gungs|pra|xis, die:Art und Weise, ↑ "Praxis" (1 b), eine ↑ "Genehmigung" (a) zu erteilen:
eine restriktive, lockere, undurchsichtige Genehmigungspraxis;
die örtlichen Behörden lockerten ihre Genehmigungspraxis;
Durch die Genehmigungspraxis des Kultusministeriums … haben Fakultäten nur die Möglichkeit, eine detaillierte Prüfungsordnung … auszuarbeiten (Nuissl, Hochschulreform 157).
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