Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Gemeingebrauch
Ge|mein|ge|brauch, der (Rechtssprache):jedem zustehendes Recht, öffentliche Sachen wie Straßen, Wege, Grünanlagen, Gewässer ihrer Bestimmung entsprechend zu benutzen:
Einschreiten nach … § 1 StVO bei konkreten Behinderungen oder Belästigungen. Betteln und Lagern, über den Gemeingebrauch hinausgehend, Ordnungswidrigkeit nach dem Straßen- und Wegegesetz (Klee, Pennbrüder 77).
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