Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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Geleit
Ge|leit, das; -[e]s, -e [mittelhochdeutsch geleite, zu ↑ "geleiten"]:a) (gehoben) das Geleiten; Begleitung zum Schutz oder als Ehrung für jemanden:
jemandem sein Geleit anbieten;
im Geleit des Präsidenten;
sie hatten einen Treffpunkt vor einem Café vereinbart, denn … den Weg zu Dirks Haus würde er ohne Geleit (ohne dass er geleitet wird) nicht finden (Danella, Hotel 217);
K Mein schönes Fräulein, darf ich wagen, meinen Arm und Geleit ihr anzutragen? (Goethe, Faust I, 2605 f.);
☆ freies/sicheres Geleit (Rechtssprache; Garantie der Bewegungsfreiheit und Unverletzlichkeit);
jemandem das Geleit geben (gehoben; jemanden [offiziell] begleiten);
jemandem das letzte Geleit geben (gehoben verhüllend; an jemandes [feierlicher] Beerdigung teilnehmen);
zum Geleit (als einleitende Worte; in einer Publikation);
b) Gruppe von Personen, Fahrzeugen, die jemanden geleiten, offiziell begleiten; Eskorte:
ein Geleit von mehreren Flugzeugen folgte der Maschine des hohen Gastes; K [an den Landesherrn] zu zahlende Abgabe für einen Geleitschutz, für gewährtes sicheres Geleit (a) auf Reisewegen:
Steuer, Zins und Beth', Lehn und Geleit und Zoll … euch angehören soll (Goethe, Faust II, 10947 f.);
sonst hält man dich denn doch einmal unterweges als Juden an und fordert Zoll und Geleite von dir (Goethe, Lehrjahre VIII, 1).
Ge|leit, das; -[e]s, -e [mittelhochdeutsch geleite, zu ↑ "geleiten"]:a) (gehoben) das Geleiten; Begleitung zum Schutz oder als Ehrung für jemanden:
jemandem sein Geleit anbieten;
im Geleit des Präsidenten;
sie hatten einen Treffpunkt vor einem Café vereinbart, denn … den Weg zu Dirks Haus würde er ohne Geleit (ohne dass er geleitet wird) nicht finden (Danella, Hotel 217);
K Mein schönes Fräulein, darf ich wagen, meinen Arm und Geleit ihr anzutragen? (Goethe, Faust I, 2605 f.);
☆ freies/sicheres Geleit (Rechtssprache; Garantie der Bewegungsfreiheit und Unverletzlichkeit);
jemandem das Geleit geben (gehoben; jemanden [offiziell] begleiten);
jemandem das letzte Geleit geben (gehoben verhüllend; an jemandes [feierlicher] Beerdigung teilnehmen);
zum Geleit (als einleitende Worte; in einer Publikation);
b) Gruppe von Personen, Fahrzeugen, die jemanden geleiten, offiziell begleiten; Eskorte:
ein Geleit von mehreren Flugzeugen folgte der Maschine des hohen Gastes; K [an den Landesherrn] zu zahlende Abgabe für einen Geleitschutz, für gewährtes sicheres Geleit (a) auf Reisewegen:
Steuer, Zins und Beth', Lehn und Geleit und Zoll … euch angehören soll (Goethe, Faust II, 10947 f.);
sonst hält man dich denn doch einmal unterweges als Juden an und fordert Zoll und Geleite von dir (Goethe, Lehrjahre VIII, 1).