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Geldwäsche
Gẹld|wä|sche, die (Jargon):a) das Umwandeln von Geldern illegaler Herkunft (insbesondere aus Raub, Erpressung, Drogen-, Waffen- und Frauenhandel) in offiziell registrierte Zahlungsmittel:
Diese Methode heißt angeblich deshalb Geldwäsche, weil amerikanische Verbrecherorganisationen in den ersten Jahrzehnten dieses Jahrhunderts als Tarnung solcher Geschäfte Waschsalons einrichteten (MM 8. 1. 91, 2);
etwa 125 Milliarden Dollar … fließt über Geldwäsche als Kapitalkraft der Drogenmultis in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf (MM 28./29. 3. 92, 2);
b) das Weiterleiten unbeschränkt steuerbegünstigter Spendengelder an eine Institution, besonders an eine politische Partei, für deren Spenden nur eine teilweise Steuervergünstigung besteht:
So wie die Parteien zum Zweck der Geldwäsche staatsbürgerliche Clubs und Vereinigungen gründen (Lindlau, Mob 333).
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