Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
geläufig
ge|läu|fig [verstärkend für mittelhochdeutsch löufec, ↑ "läufig"]:1. durch häufigen Gebrauch allgemein bekannt, vertraut, üblich:
geläufige Redensarten, Ausdrücke;
diese Bezeichnung ist mir nicht geläufig;
Vor der Kathedrale, aber auch an einigen Plätzen der Barockstadt die jedem geläufige Empfindung, dies alles schon gesehen zu haben (Fest, Im Gegenlicht 22);
Die vier Grundrechnungsarten waren mir noch geläufig (Innerhofer, Schattseite 63).
2. fließend, perfekt:
in geläufigem Französisch;
eine Fremdsprache geläufig sprechen;
geläufig Klavier spielen;
Aufgrund unserer internationalen Geschäftsverbindungen sind geläufige Englischkenntnisse erforderlich (SZ 1. 3. 86, 74);
Rupp war nun ganz geläufig geworden (redselig; Baum, Paris 87).
3. einen leichten Lauf habend; leicht laufend, gehend:
Sie werden mir das Gelenk auseinandertreiben. Das macht geläufiger (Schiller, Fiesco II, 9).
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