Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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gehörig
ge|hö|rig [mittelhochdeutsch gehœrec, althochdeutsch gahōrig = gehorchend, folgsam; seit dem 15. Jahrhundert in der Bedeutung an ↑ "gehören" angeschlossen]:1. a) so, wie es [jemandem, einer Sache] angemessen ist; gebührend, geziemend:
jemandem den gehörigen Respekt erweisen;
du musst den gehörigen Abstand wahren;
den gehörigen Platz finden;
er hat sich nicht gehörig entschuldigt, benommen;
sollte einer von uns wirklich in finanzielle Bedrängnis geraten, so werden wir uns, nach gehöriger Prüfung, vertrauensvoll an Sie wenden (Heym, Schwarzenberg 199);
Joseph hatte … den Wein in Flaschen abzuziehen und dann dieselben gehörig (ordnungsgemäß) mit Korken zu verschließen (R. Walser, Gehülfe 137);
☆ K gehörigen Orts (bei der dafür vorgesehenen Stelle, Behörde o. Ä.: Wir Wirte sind angewiesen, keinen Fremden … zu behausen, ohne seinen Namen, Heimat, … vermutliche Dauer des Aufenthalts und so weiter gehörigen Orts schriftlich einzureichen [Lessing, Minna II, 2]);
b) (in Ausmaß, Menge o. Ä.) nicht gering, beträchtlich:
eine gehörige Tracht Prügel;
jemandem einen gehörigen Schrecken einjagen;
eine gehörige Portion essen;
Es braucht gehörige Kraft, um die Truhe … nach oben zu schieben (Frischmuth, Herrin 19);
Die literarische Öffentlichkeit hatte … Fräulein Bernadette eben erst für sich entdeckt und sogleich ein gehöriges Wesen gemacht (Strauß, Niemand 159);
c) sehr, in hohem Maße:
da ist etwas gehörig schiefgegangen;
er hat ihn gehörig ausgeschimpft;
sie … verkündeten, dass es nun aber den Russen … gehörig an den Kragen gehen würde (Heym, Schwarzenberg 65).
2. (nicht standardsprachlich) zu jemandem, etwas gehörend; einem bestimmten Bereich, Kreis o. Ä. zugehörend:
die in den Schrank gehörige Wäsche;
die zu dieser Gruppe gehörige Insel;
die nicht in diesen Zusammenhang gehörigen Fragen;
das Auto ist etwas zum täglichen Leben Gehöriges;
Strietz, das denen von Belau gehörig ist (Fallada, Herr 10);
die … Theorie …, die sadistische Triebe als zum Menschen gehörig annimmt (Ruthe, Partnerwahl 126).
ge|hö|rig
jemandem den gehörigen Respekt erweisen;
du musst den gehörigen Abstand wahren;
den gehörigen Platz finden;
er hat sich nicht gehörig entschuldigt, benommen;
sollte einer von uns wirklich in finanzielle Bedrängnis geraten, so werden wir uns, nach gehöriger Prüfung, vertrauensvoll an Sie wenden (Heym, Schwarzenberg 199);
Joseph hatte … den Wein in Flaschen abzuziehen und dann dieselben gehörig (ordnungsgemäß) mit Korken zu verschließen (R. Walser, Gehülfe 137);
☆ K gehörigen Orts (bei der dafür vorgesehenen Stelle, Behörde o. Ä.: Wir Wirte sind angewiesen, keinen Fremden … zu behausen, ohne seinen Namen, Heimat, … vermutliche Dauer des Aufenthalts und so weiter gehörigen Orts schriftlich einzureichen [Lessing, Minna II, 2]);
b) (in Ausmaß, Menge o. Ä.) nicht gering, beträchtlich:
eine gehörige Tracht Prügel;
jemandem einen gehörigen Schrecken einjagen;
eine gehörige Portion essen;
Es braucht gehörige Kraft, um die Truhe … nach oben zu schieben (Frischmuth, Herrin 19);
Die literarische Öffentlichkeit hatte … Fräulein Bernadette eben erst für sich entdeckt und sogleich ein gehöriges Wesen gemacht (Strauß, Niemand 159);
c)
da ist etwas gehörig schiefgegangen;
er hat ihn gehörig ausgeschimpft;
sie … verkündeten, dass es nun aber den Russen … gehörig an den Kragen gehen würde (Heym, Schwarzenberg 65).
2. (nicht standardsprachlich) zu jemandem, etwas gehörend; einem bestimmten Bereich, Kreis o. Ä. zugehörend:
die in den Schrank gehörige Wäsche;
die zu dieser Gruppe gehörige Insel;
die nicht in diesen Zusammenhang gehörigen Fragen;
Strietz, das denen von Belau gehörig ist (Fallada, Herr 10);
die … Theorie …, die sadistische Triebe als zum Menschen gehörig annimmt (Ruthe, Partnerwahl 126).