Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Gegenvorstellung
Ge|gen|vor|stel|lung, die:1. (veraltend) Einwand:
jemandem ernste Gegenvorstellungen machen.
2. (Rechtssprache) Eingabe, mit der eine sachliche Überprüfung der Entscheidung bei derjenigen Behörde, die die Entscheidung getroffen hat, beantragt wird:
eine Gegenvorstellung beim OLG beantragen, vortragen.
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