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Gegenplan
Ge|gen|plan, der [Lehnübersetzung von russisch vstrečnyi plan, eigentlich = entgegenlaufender Plan] (DDR):von den Leitungen der verschiedenen Betriebe und ihren Arbeitskollektiven selbst festzulegender Plan, der über die im Volkswirtschaftsplan vorgegebenen Planziele hinausgehende Verpflichtungen enthält:
Davon zeugt die Erfüllung der staatlichen Planaufgaben und der Gegenpläne in den Betrieben der Hauptstadt (Neues D. 20. 5. 76, 1).
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