Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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gegen-
ge|gen-, Ge|gen-:1. drückt in Bildungen mit Substantiven und Verben aus, dass etwas in Opposition zu etwas [Üblichem, Etabliertem] steht:
Gegengesellschaft, -öffentlichkeit; gegenargumentieren, gegen-kandidieren.
2. drückt in Bildungen mit Substantiven und Verben die Erwiderung von etwas aus:
Gegeneinladung, -essen; gegenleisten, gegen-schenken.
3. kennzeichnet in Bildungen mit Substantiven und Verben etwas als gegenüberliegend, in entgegengesetzter Richtung verlaufend:
Gegenecke, -verkehr; gegenstreben.
4. drückt in Bildungen mit Substantiven aus, dass etwas (zur Entkräftung, Bekämpfung) entgegengestellt, entgegengesetzt wird:
Gegenbemerkung, -information.
5. drückt in Bildungen mit Substantiven und Verben die Kontrolle von etwas aus:
Gegenprobe, -zeichnung; gegenchecken, gegen-prüfen.
ge|gen-, Ge|gen-:1. drückt in Bildungen mit Substantiven und Verben aus, dass etwas in Opposition zu etwas [Üblichem, Etabliertem] steht:
Gegengesellschaft, -öffentlichkeit; gegenargumentieren, gegen-kandidieren.
2. drückt in Bildungen mit Substantiven und Verben die Erwiderung von etwas aus:
Gegeneinladung, -essen; gegenleisten, gegen-schenken.
3. kennzeichnet in Bildungen mit Substantiven und Verben etwas als gegenüberliegend, in entgegengesetzter Richtung verlaufend:
Gegenecke, -verkehr; gegenstreben.
4. drückt in Bildungen mit Substantiven aus, dass etwas (zur Entkräftung, Bekämpfung) entgegengestellt, entgegengesetzt wird:
Gegenbemerkung, -information.
5. drückt in Bildungen mit Substantiven und Verben die Kontrolle von etwas aus:
Gegenprobe, -zeichnung; gegenchecken, gegen-prüfen.