Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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Gefecht
Ge|fẹcht, das; -[e]s, -e [mittelhochdeutsch gevehte, althochdeutsch gifeht, zu ↑ "fechten" (1 a, b)]:1. kurzer, bewaffneter Zusammenstoß feindlicher militärischer Einheiten, Auseinandersetzung von kürzerer Dauer zwischen bewaffneten Gruppen:
ein schweres, blutiges, kurzes Gefecht;
dem Feind harte Gefechte liefern;
neue Truppen ins Gefecht führen, werfen;
Ü die Zuschauer sahen ein verbissenes Gefecht der beiden vom Abstieg bedrohten Mannschaften;
ein hitziges Gefecht (ein hitziger Streit, ein heftiger, erregter Wortwechsel);
Dieser Anwalt lieferte nun dem Staatsanwalt gleich zu Beginn der Verhandlung ein wortreiches Gefecht (Kühn, Zeit 61);
☆ jemanden außer Gefecht setzen (1. kampfunfähig machen: Mit Fesseln und Knebeln setzt er die Gangster außer Gefecht [Freizeitmagazin 26, 1978, 46]. 2. unfähig zu wirksamem Handeln, Argumentieren machen);
etwas ins Gefecht führen (gehoben; [als Argument in einem Wortwechsel, bei Verhandlungen] vorbringen, anführen).
2. (Fechten) einzelner Wettkampf zwischen zwei Fechtern.
Ge|fẹcht, das; -[e]s, -e [mittelhochdeutsch gevehte, althochdeutsch gifeht, zu ↑ "fechten" (1 a, b)]:1. kurzer, bewaffneter Zusammenstoß feindlicher militärischer Einheiten, Auseinandersetzung von kürzerer Dauer zwischen bewaffneten Gruppen:
ein schweres, blutiges, kurzes Gefecht;
dem Feind harte Gefechte liefern;
neue Truppen ins Gefecht führen, werfen;
Ü die Zuschauer sahen ein verbissenes Gefecht der beiden vom Abstieg bedrohten Mannschaften;
ein hitziges Gefecht (ein hitziger Streit, ein heftiger, erregter Wortwechsel);
Dieser Anwalt lieferte nun dem Staatsanwalt gleich zu Beginn der Verhandlung ein wortreiches Gefecht (Kühn, Zeit 61);
☆ jemanden außer Gefecht setzen (1. kampfunfähig machen: Mit Fesseln und Knebeln setzt er die Gangster außer Gefecht [Freizeitmagazin 26, 1978, 46]. 2. unfähig zu wirksamem Handeln, Argumentieren machen);
etwas ins Gefecht führen (gehoben; [als Argument in einem Wortwechsel, bei Verhandlungen] vorbringen, anführen).
2. (Fechten) einzelner Wettkampf zwischen zwei Fechtern.