Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Gefängnis
Ge|fạ̈ng|nis, das; -ses, -se [mittelhochdeutsch (ge)vencnisse, (ge)vancnisse = Gefangennahme, Gefangenschaft, zu ↑ "fangen"]:1. Gebäude, Anstalt für Häftlinge mit zeitlich begrenzter Freiheitsstrafe, die unter leichteren Haftbedingungen verbüßt wird:
aus dem Gefängnis ausbrechen;
ins Gefängnis kommen (mit Gefängnis bestraft werden);
jemanden ins Gefängnis bringen (veranlassen, dass jemand ins Gefängnis kommt);
jemanden ins Gefängnis werfen (gehoben; einsperren);
im Gefängnis sein, sitzen (eine Gefängnisstrafe verbüßen);
Ü Der Trieb, der ist doch bloß ein Gefängnis für den Körper (Simmel, Stoff 97);
Manchen Gefängnissen entrinnen wir überhaupt nicht (Zwerenz, Kopf 201).
2. Gefängnisstrafe:
darauf steht Gefängnis;
zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt werden, (umgangssprachlich:) zwei Jahre Gefängnis kriegen;
dieses Vergehen wird mit Gefängnis [nicht unter zwei Jahren] bestraft;
er wurde mit Gefängnis bestraft;
»Und die Polizei? … Wenn sie uns erwischt, gibt es ein paar Wochen Gefängnis« (Remarque, Triomphe 47).
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