Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
gefänglich
ge|fạ̈ng|lich [frühneuhochdeutsch; mittelhochdeutsch gevangenlīche (Adverb) = nach Art eines Gefangenen] (Amtssprache veraltet):☆ jemanden gefänglich abführen (jemanden gefangen, als Gefangenen, Verhafteten abführen: K dass jener … arretiert und eine ziemliche Zeit … gefänglich angehalten worden [Goethe, Dichtung u. Wahrheit 15]).
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