Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
gebührenpflichtig
ge|büh|ren|pflich|tig :[für den Empfänger] mit der Pflicht zur Zahlung einer Gebühr verbunden:
sie erhielt von dem Polizisten eine gebührenpflichtige Verwarnung;
jemanden gebührenpflichtig verwarnen;
gebührenpflichtige Dienstsache (Postwesen früher; amtliche Mitteilung, für die der Empfänger die Portogebühren bezahlen muss);
Die Parkuhren sind nur bis 19 Uhr gebührenpflichtig (man muss beim Parken nur bis 19 Uhr Geld einwerfen; Stuttgarter Zeitung 11. 10. 89, 27).
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