Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
gebührend
ge|büh|rend :wie es jemandem oder einer Sache ↑ {{link}}gebührt{{/link}} (1); angemessen:
etwas in gebührender Weise würdigen;
etwas gebührend loben;
Tennisplätze in gebührender Entfernung, damit niemand vom Schlagen der Bälle gestört wird (Danella, Hotel 108);
Die Stadt beurteilt diese Vorschläge mit der gebührenden Zurückhaltung (NZZ 21. 12. 86, 21);
Sie war es, die uns nicht gebührend empfangen hatte (Kempowski, Tadellöser 78).
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